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Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen! 
Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen. 
Eine Beantragung ist per Online-Antrag  oder über Ihre Wohnsitzgemeinde möglich.

Die notwendigen Informationen erhalten Sie bei uns im Gemeindeamt. Für Fragen steht Ihnen Pia Dragschitz gerne zur Verfügung. 

Info-Hotline des Landes: +43 57/600-DW 1060  (von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 16 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr- 12 Uhr). 

Anfragen können auch per Mail an post.a9-skf(at)bgld.gv.at gerichtet werden.

Weiterleitung zur Website des Landes, wo eine Online Beantragung des Wärmepreisdeckels möglich ist, hierzu benötigen Sie eine Handysingnatur.

Website Land Burgenland

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