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Der Jahreszeit entsprechend möchten wir die Gelegenheit nutzen und über die rechtliche Situation im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Sonnwendfeuern informieren.

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern an anderen, als an den genannten Terminen, nicht erlaubt ist.

Informationsblatt_Sonnwendfeuer_2023

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